Miet- und Buchungsbedingungen

Diese Miet- und Buchungsbedingungen gelten allgemein für alle Unterkünfte der Ferienwohnungen Mölls-Hüfing an den Standorten Hamminkeln (Graf-von-Hardenberg-Straße 4), Ringenberg (Oderstraße 22) und Mehrhoog (Vorthuiyser Weg 2), jeweils 46499 Hamminkeln – unabhängig davon, ob es sich um eine Ferienwohnung, ein Gästezimmer oder eine Monteurwohnung handelt.

Teil A – Allgemeine Miet- und Buchungsbedingungen

Mietgegenstand

Vermietet werden möblierte Ferienwohnungen, Gästezimmer bzw. möblierte Wohnungen an den oben genannten Standorten. Die konkrete Unterkunft sowie deren Ausstattung (u. a. Zimmeraufteilung, Bettenzahl, Küche, Bad) sind in der individuellen Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag beschrieben.

Mietdauer

Der genaue Mietzeitraum (An- und Abreisedatum) wird nicht in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegt, sondern ausschließlich in der individuellen Buchungsbestätigung bzw. dem individuellen Mietvertrag.

Mietpreis

Der Mietpreis sowie etwaige weitere Kosten werden nicht in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegt, sondern ausschließlich in der individuellen Buchungsbestätigung bzw. dem individuellen Mietvertrag genannt. Die für die Preisbildung maßgeblichen Grundlagen sind auf der Website im Bereich „Preise und Leistungen" beschrieben.

1. Buchung / Anfrage

Eine über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp gestellte Anfrage ist zunächst unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar. Ein Beherbergungsvertrag kommt erst durch eine eindeutige Buchungsbestätigung des Vermieters bzw. dessen ausdrückliche vertragliche Annahme zustande. Die Buchungsbestätigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder, bei kurzfristigen Anreisen innerhalb von 7 Tagen nach der Anfrage, auch mündlich erfolgen. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen; der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.

2. Reservierung

Unverbindliche Reservierungen, die dem Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur mit ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine ausdrückliche Vereinbarung nicht getroffen worden, kommt automatisch ein Beherbergungsvertrag zustande. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart worden, hat sich der Gast zu einem festen Zeitpunkt zu melden, um zu buchen, ansonsten entfällt der Anspruch auf die reservierte Unterkunft.

3. Rücktritt

Ein Rücktritt (Stornierung) muss in Textform gegenüber dem Vermieter erfolgen, beispielsweise per E-Mail. Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung bleibt der Gast grundsätzlich zur Bezahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet, soweit dem Vermieter hierdurch ein Schaden entsteht.

Die für eine konkrete Buchung geltenden Stornierungsbedingungen (z. B. etwaige pauschalierte Stornokosten gestaffelt nach Zeitpunkt des Rücktritts) werden in der individuellen Buchungsbestätigung bzw. im individuellen Mietvertrag festgehalten. Sollten dort pauschalierte Stornokosten vereinbart werden, bleibt es dem Gast dabei stets ausdrücklich unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vereinbarte Pauschale; in diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene, geringere Betrag zu zahlen.

4. Bezahlung

Die Zahlungsmodalitäten (Höhe einer etwaigen Anzahlung, Fälligkeit und Zahlungsweise der Restzahlung) werden in der individuellen Buchungsbestätigung bzw. im individuellen Mietvertrag festgehalten. Eine Anfrage über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist keine verbindliche Online-Buchung mit sofortiger Zahlungspflicht; eine Zahlungsverpflichtung entsteht erst, nachdem der Beherbergungsvertrag durch eine Buchungsbestätigung zustande gekommen ist (siehe Punkt 1).

5. An- und Abreise

Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag in Absprache mit dem Vermieter und ist vorher telefonisch anzukündigen. Eine Anreise vor 16 Uhr ist nur in Absprache mit dem Vermieter möglich. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10 Uhr zu räumen. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt verlegt werden; eine verspätete Abreise ohne Zustimmung kann anteilig in Rechnung gestellt werden.

6. Hausordnung

Wir bitten unsere Gäste, nach Möglichkeit Hausschuhe o. Ä. zu tragen, die Räume täglich gründlich zu lüften und sich von 22:00 bis 8:00 Uhr in Zimmerlautstärke zu verhalten, alles Benutzte ordentlich und sauber zu hinterlassen und sparsam mit Strom und Heizung umzugehen. Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über die übliche Endreinigung hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist in der Unterkunft nicht erlaubt; bei wiederholter Zuwiderhandlung nach Abmahnung ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Für mitreisende minderjährige Personen gilt die gesetzliche Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Bei Schäden, die einem Totalschaden gleichkommen, ist der volle Wiederbeschaffungspreis bzw. die Differenz zum von der Versicherung gezahlten Zeitwert zu zahlen, soweit den Mieter ein Verschulden trifft.

Bei schuldhaftem Verlust eines Schlüssels hat der Mieter dem Vermieter die dadurch tatsächlich entstehenden, erforderlichen Kosten zu ersetzen (insbesondere die Kosten für einen Ersatzschlüssel). Eine Pflicht zum Ersatz der gesamten Schließanlage besteht nur, soweit dies aus Sicherheitsgründen im Einzelfall tatsächlich erforderlich ist und den Mieter hieran ein Verschulden trifft. Tiere sind nur nach vorheriger Anfrage und mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Das Umstellen von Möbeln sowie die Nutzung nicht zur eigenen Buchung gehörender Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt.

Der Vermieter darf die Unterkunft während der Mietzeit nach vorheriger Ankündigung und in Abstimmung mit dem Mieter betreten, etwa zu Wartungs- oder Kontrollzwecken. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder einem drohenden erheblichen Schaden, darf der Vermieter die Unterkunft auch ohne vorherige Ankündigung betreten, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist.

7. Mieter

Die Unterkunft darf nur von den im Mietvertrag aufgeführten Personen genutzt werden; bei einer höheren Personenzahl kann dies gesondert in Rechnung gestellt werden, der Vermieter kann den Vertrag bei erheblicher Überschreitung fristlos kündigen. Eine Überlassung an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist nicht erlaubt. Mit der Buchung erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden. Mängel sind zwecks Abstellung unverzüglich zu melden. Für Klagen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

8. Vermieter

Bei groben Verstößen gegen diese Bedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Für Klagen gilt der gesetzliche Gerichtsstand; bei Verträgen mit Unternehmern (z. B. Handwerksbetrieben, die für Monteure buchen) kann hiervon abweichend im Einzelvertrag ein Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Für Störungen öffentlicher Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser, Internet) sowie für Umstände außerhalb seines Einflussbereichs haftet der Vermieter nur, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft.

9. Schlüssel

Der Vermieter übergibt dem Mieter die vereinbarten Schlüssel; die Anzahl wird im Einzelvertrag festgehalten.

10. Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt; dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) wird nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens gehaftet. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für Organe, Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

11. Textform

Änderungen und Ergänzungen des individuellen Mietvertrags sollen in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter gehen abweichenden Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen vor.

12. Rechtswahl

Es findet deutsches Recht Anwendung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil B – Individueller Mietvertrag

Der individuelle Mietvertrag bzw. die Buchungsbestätigung, die Sie von uns erhalten, ergänzt diese allgemeinen Bedingungen um die für Ihre Buchung konkreten Angaben: die gemietete Unterkunft und deren Standort, den Mietzeitraum, den Mietpreis und etwaige weitere Kosten, die Personenzahl sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Im Einzelfall abweichend getroffene Vereinbarungen gehen dieser allgemeinen Regelung vor.

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