Mietbedingungen
Hinweis: Der folgende Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden inhaltlich unverändert aus der bisherigen Website übernommen und lediglich optisch in das neue Design eingebunden. Der Text nennt noch die frühere Umsatzsteuer-ID (DE263100458) und bezieht sich nur auf „Ferienwohnung oder Gästezimmer", nicht auf die Standorte Ringenberg und Mehrhoog. Dies steht im Widerspruch zu den aktuellen Angaben des Betreibers und sollte vor Veröffentlichung fachlich (rechtlich) geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Mietvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnung oder Gästezimmer
Zwischen dem Vermieter
Rüdiger Mölls-Hüfing, Graf-von-Hardenberg-Straße 4, 46499 Hamminkeln, Tel. 02852/5400
und dem Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen.
Mietgegenstand
Vermietet werden folgende Räume in der oben genannten Adresse im 1. OG: Wohnküche, Bad, 3 Schlafräume, Dachterrasse und Flur, oder ein Gästezimmer. Die Räume sind komplett eingerichtet inkl. Bettwäsche, Küche mit Geschirr, Sitzgruppe mit 4 Stühlen und 2 Hockern, 2 Sofas mit Tisch, 3 Schlafräume mit 5 Betten, großes Bad mit Dusche, Wanne und WC, Garderobe und Schränke. Das Gästezimmer hat 2 Betten und eine Sitzgruppe sowie Schränke.
Mietdauer
Die Räumlichkeiten werden vermietet (Ferienwohnung oder Gästezimmer) vom ____ bis ____.
Mietpreis
Pro Tag/Woche/Monat EUR ____ weitere Kosten ____
1. Buchung
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, schließt der Gast verbindlich einen Beherbergungsvertrag ab. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Dieser bedarf keiner schriftlichen Form. Bei Anreisen, die 7 Tage nach der Buchung erfolgen, wird auf eine schriftliche Buchungsbestätigung verzichtet; die Bestätigung kann in diesem Fall mündlich erfolgen. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen. Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.
2. Reservierung
Unverbindliche Reservierungen, die dem Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur mit ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine ausdrückliche Vereinbarung nicht getroffen worden, kommt automatisch ein Beherbergungsvertrag zustande. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart worden, so hat sich der Gast zu einem festen Zeitpunkt zu melden, um zu buchen, ansonsten entfällt jeglicher Anspruch.
3. Rücktritt
Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bei Nichtantritt der Reise ohne Reiserücktrittserklärung bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet. Bei Rücktritt 30 Tage vor Anreise hat der Vermieter Anspruch auf volle Vergütung abzüglich 10 % Aufwendungen. Bei Stornierung zwischen Eingang der Buchungsbestätigung und dem 30. Tag vor Reiseantritt sind 80 % des Mietpreises zu zahlen.
4. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises zu zahlen, innerhalb von 7 Werktagen nach Buchungseingang (bei Online-Buchungen sofort). Erfolgt weder Anzahlung noch Benachrichtigung innerhalb von 7 Werktagen, gilt Punkt 3. Bei Anreise innerhalb von 7 Tagen nach Buchung kann mit Zustimmung des Vermieters auf eine Anzahlung verzichtet werden. Die Restzahlung ist bei Anreise fällig, bar oder per Überweisung ohne Abzug.
5. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag in Absprache mit dem Vermieter und ist telefonisch anzukündigen. Eine Anreise vor 16 Uhr ist nur in Absprache mit dem Vermieter möglich. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10 Uhr zu räumen. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt verlegt werden; eine verspätete Abreise kann in Rechnung gestellt werden.
6. Hausordnung
Wir bitten unsere Gäste, nach Möglichkeit Hausschuhe o. Ä. zu tragen, die Räume täglich gründlich zu lüften und sich von 22:00 bis 8:00 Uhr in Zimmerlautstärke zu verhalten, alles Benutzte ordentlich und sauber zu hinterlassen und sparsam mit Strom und Heizung umzugehen. Der Vermieter kann unter bestimmten Umständen die Wohnung ohne Wissen des Mieters betreten. Außergewöhnliche Verschmutzungen können in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist im Haus nicht erlaubt; bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Schäden sind unverzüglich zu melden; Eltern haften für ihre Kinder. Bei Schäden, die einem Totalschaden gleichkommen, ist der volle Wiederbeschaffungspreis bzw. die Differenz zum von der Versicherung gezahlten Zeitwert zu zahlen. Für verlorene Schlüssel haftet der Mieter für die gesamte Schließanlage. Tiere nur auf besondere Anfrage. Das Umstellen von Möbeln sowie die Nutzung freier Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt.
7. Mieter
Die Ferienwohnung darf nur von den im Mietvertrag aufgeführten Personen genutzt werden; bei mehr Personen wird dies in Rechnung gestellt, der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen. Eine Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Mit der Buchung erklärt sich der Mieter mit den AGB einverstanden. Gerichtsstand für Klagen des Gastes ist das Amtsgericht Wesel. Mängel sind zwecks Abstellung sofort zu melden.
8. Vermieter
Bei groben Verstößen gegen AGB oder Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, ohne Anspruch des Mieters auf Rückzahlung oder Entschädigung. Klagen des Vermieters erfolgen am Sitz des Vermieters, Amtsgericht Wesel. Der Vermieter haftet nicht für Leitungsstörungen.
9. Bankverbindung und Steuernummer
Vermieter: Steuer-Nr. 130/5086/3288, DE263100458 (Hinweis: laut aktuellen Betreiberangaben besteht inzwischen keine Umsatzsteuer-ID mehr – siehe Prüfhinweis oben). Kto./BLZ/Bank: siehe Originalvertrag. Mieter: Steuer-Nr., Kto./BLZ/Bank: nach Angabe.
10. Schlüssel
Der Vermieter übergibt dem Mieter die vereinbarten Schlüssel; die Anzahl wird im Einzelvertrag festgehalten.
11. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt; dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens gehaftet. Dies gilt auch für Organe, Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen dieser Regelung selbst.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder eine Lücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
14. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.
15. Unterschriften
Vermieter: Rüdiger Mölls-Hüfing, Hamminkeln, den ____
Mieter: ____, Hamminkeln, den ____